BGG 906 Prüfung


Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA):

Die Bestandteile von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen einmal jährlich durch einen ausgebildeten Sachkundigen überprüft werden.
Es können jedoch darüber hinaus weitere Prüfungen erforderlich sein, z. B. wenn die Bestandteile der PSA negativen äußeren Einflüssen ausgesetzt waren (Chemikalien, Sturzbelastung etc.), häufig benutzt werden oder längere Zeit nicht benutzt wurden.

Darüber hinaus werden z. B. in Deutschland in den berufsgenossenschaftlichen Regeln 198 und 199 – insbesondere für textile Bestandteile der PSA – neben Prüfungsintervallen auch Ablegefristen vorgeschrieben.
In Deutschland und den EU-Staaten (Europäische PSA-Richtlinie 89/656/EWG) führen wir für Sie diese Prüfungen als Sachverständige (BGG 906) durch. Wir prüfen und dokumentieren PSAs aller Hersteller, soweit es die Herstellervorgaben oder nationales Recht nicht explizit ausschließen.

Unsere Dienstleistung:
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung treffen wir als Sachkundige eine Aussage darüber, ob sich die von Ihnen angelieferte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Zeitpunkt der Prüfung in ordnungsgemäßem Zustand befindet oder ihr Einsatz bedenklich ist. Sie erhalten nach Überprüfung von uns einen schriftlichen Prüfbericht.
Ausgesonderte Materialien müssen von uns unbrauchbar gemacht werden ! Wenn dies nicht gewünscht wird, muss ein Entlastungsschreiben unterschrieben werden.

Vereinbaren Sie bitte für die Prüfung einen Termin mit uns !

Um Ausfall- und Wartezeiten zu minimieren, kann die Wartung auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden, hier fallen jedoch Anfahrtskosten zusätzlich für Sie an.
Ansonsten liefern Sie Ihre Ausrüstung einschließlich des vollständigen Zubehörs zusammen mit den Geräteprüfkarten bzw. Prüfnachweisen, den Bedienungsanleitungen und zugehörige Aufbewahrungskisten oder –säcke, … an uns.

Wartungsverträge:
Es besteht auch die Möglichkeit einen Wartungsvertrag für die Prüfung Ihrer PSA abzuschließen. Wir verwalten dann Ihre PSA und erinnern Sie an den jährlichen Termin, so dass Sie sich keine Sorgen um die Einhaltung der Prüfungsfrist machen müssen.

Wann sollten Sie Produkte ausmustern ?
Sofort ausgemustert werden sollte ein Produkt, wenn
• das Produkt den Überprüfungsanforderungen nicht standhält (Überprüfung vor und während des Einsatzes sowie die eingehende periodische Überprüfung)
• es einem schwerem Sturz oder hoher Belastung ausgesetzt war
• Sie die Einsatzhistorie des Produktes nicht im Gesamten kennen
• das Produkt älter als 10 Jahre und aus Kunststoff oder Textilien gefertigt ist
• Sie an seiner Sicherheit zweifeln
Bitte vernichten Sie ausgemustertes Material, um so die Weiterverwendung sicher auszuschließen.

Überalterung des Produktes:
Es gibt viele Gründe dafür, warum ein Produkt als überaltert eingestuft und somit vor Auflauf der tatsächlichen Lebensdauer ausgemustert wird. So z.B. bei Änderungen von Normen, Richtlinien oder Produkthaftung, Entwicklung von neuen Techniken, Inkompatibilität mit anderer Ausrüstung etc.

Was können und dürfen wir nicht machen ?
Beschädigungen an der Ausrüstung dürfen nur im Herstellerwerk repariert werden, wir sind nicht authorisiert derartige Reparaturen durchzuführen.
Beschädigte und reparaturbedürftige Ausrüstung sollten Sie deshalb direkt zum Hersteller schicken oder ausmustern.